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Grundsicherung für Rentner immer rechtzeitig beantragen

Im Jahr 2003 ist die Grundsicherung für Rentner eingeführt worden. Die kann jeder, der über 65 Jahre alt ist und nur über ein kleines Einkommen und Vermögen verfügt, bei seinem zuständigen Sozialamt beantragen.

Viele Rentner haben monatlich nur eine geringe Summe in ihrem Geldbeutel, von der sie ihren notwendigen Lebensunterhalt begleichen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Miete, Heizung, Lebensmittel und die Zuzahlungen zu den Medikamenten. Wenn das Geld für diese lebensnotwendigen Dinge nicht reicht, kann ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden. Den sollte man frühzeitig einreichen, denn einen möglichen Zuschuss erhält man erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt worden ist. Die Grundsicherung für Rentner wird nur an Bedürftige ausgezahlt, die überwiegend in Deutschland leben. Sie erhalten die Grundsicherung selbst dann, wenn die Kinder gut verdienen. Die Einkünfte pro Kind dürfen bis zu 100.000 Euro pro Jahr betragen.

Die Berechnung der Grundsicherung für Rentner ist vom Einzelfall abhängig. Zu beachten ist, dass das Einkommen und Vermögen der Ehe- und Lebenspartner mit eingerechnet wird. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und eheähnliche Verhältnisse. Zuerst ist dem Sozialamt anzugeben, über welche Einkünfte man verfügt. Das sind zum Beispiel Renten, Unterhaltungszahlungen und Zinszahlungen. Anschließend wird nach dem Vermögen gefragt, denn ehe jemand die Grundsicherung erhält, muss das eigene Vermögen oder das des Partners verbraucht werden. Zum Vermögen zählt beispielsweise das Haus, ein Grundstück, das Auto, Bargeld, Wertpapiere oder der Rückkaufswert einer Lebensversicherung. Ein selbst bewohntes Haus muss aber in der Regel nicht verkauft werden, um die Grundsicherung zu erhalten.

Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach den geltenden Regelsätzen der Sozialhilfe. Das sind etwa 350 Euro, zu denen beim Haushaltsvorstand noch ein circa 15-prozentiger Zuschlag hinzugerechnet wird. Dazu addiert man die Miete und die Heiz- und Betriebskosten. Von diesem errechneten Bedarf werden dann die eigenen Einkünfte abgezogen. Wenn die niedriger sind als der ermittelte Bedarf, erhält man den Unterschiedsbeitrag als Zuschuss. Ein Grundsicherungsempfänger muss dem Sozialamt immer Änderungen melden, zum Beispiel wenn die Rente oder die Miete erhöht wird.