Rund um Kredit Finanzierung

Effektiver Jahreszinssatz – Begriff des Kreditwesens

Nicht für alle notwendigen Anschaffungen reichen Gehalt und Ersparnisse aus, sodass die Finanzierung durch ein Darlehen erfolgen muss. Dabei wird in den Angeboten der Begriff „effektiver Jahreszinssatz“ verwendet.

Die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes ist bei Verbraucherdarlehen Pflicht. Dieser wird vom Nominalzins, der Tilgung, Zinsfestschreibungsdauer und dem Disagio bestimmt. Daher darf der Begriff nicht mit dem nominalen Zinssatz verwechselt werden. Letzterer gibt lediglich Auskunft über die eigentlichen Kreditzinsen, die vom Darlehensgeber erhoben werden. Der Effektivzinssatz umfasst neben den Kreditzinsen weitere mit dem Darlehen verbundene Kosten einschließlich Bearbeitungsgebühren. Wird eine Restschuldversicherung abgeschlossen, so wird diese ebenfalls auf den effektiven Jahreszins umgerechnet. Insofern ist der Effektivzins meist höher als der Nominalzins. Folglich gibt nur ein effektiver Jahreszinssatz Aufschluss über die tatsächlich mit dem Kreditvertrag verbundenen Kosten pro Jahr. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der effektive Zinssatz, desto günstiger ist der Kredit für den Darlehensnehmer.

Der Gesetzgeber schreibt Darlehensgebern vor, welche Kosten in die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes einfließen dürfen und welche nicht. Dadurch soll die Vergleichbarkeit der Kreditangebote gewährleistet werden. Um Kreditangebote jedoch objektiv vergleichen zu können, sollten Interessenten wissen, dass ein effektiver Jahreszinssatz Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren oder Teilauszahlungsgebühren nicht enthält. Werden vom Kreditgeber entsprechende Positionen erhoben, erhöhen sich die Kosten des Darlehens nochmals.

Um die zutreffenden Informationen über die wesentlichen Kreditkonditionen zu sichern und den Verbraucher vor vorschnellen Vertragsabschlüssen zu schützen, müssen Verbraucherdarlehensverträge prinzipiell schriftlich abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass sowohl Darlehensgeber als auch Darlehensnehmer die Vertragsurkunde eigenhändig mit Namen unterschrieben müssen. Ein elektronsicher Abschluss ist nicht möglich. Die Nichteinhaltung der Schriftform führt zur Nichtigkeit des Vertrages. Dies gilt ebenso bei fehlenden Angaben über die Konditionen des Vertrages. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Wurde das Geld von Darlehensnehmer empfangen und in Anspruch genommen, so wird der Darlehensvertrag im vollen Umfang gültig.