Rund um Kredit Finanzierung

Das Darlehen - schnelles Geld mit hohem Risiko

Den Kredit oder auch Darlehensvertrag gab es schon in der Antike. Allerdings unterscheiden sich heutige Darlehensverträge hinsichtlich ihrer beidseitigen Verpflichtungen erheblich zu den früheren Varianten.

Bei einem Darlehensvertrag handelt es sich, praktisch gesehen, um einen Kredit. Dem Darlehensnehmer wird ein bestimmter Geldbetrag oder ein anderer Wertgegenstand auf eine bestimmte Zeit ausgehändigt. In diesem Zeitraum kann der Darlehensnehmer, nach seinem Ermessen, alles mit diesem Darlehen machen, was er möchte. Aufgrund des resultierenden schuldrechtlichen Vertrages ist der Darlehensnehmer allerdings verpflichtet, die gesamte Summe oder den betreffenden Gegenstand nach Ablauf der Darlehenszeit zurückzugeben. Da der Darlehensakt entgeltlich ist, ist der Darlehensnehmer darüberhinaus auch dazu verpflichtet, einen bestimmten Zinssatz, der üblicherweise bei 12 % liegt, zu entrichten.

Zur Zeit begegnet man zwei unterschiedlichen Formen der Auslegung eines Darlehensvertrags. Nach der Konsensualtheorie ist der Darlehensgeber bereits durch den Abschluss eines Vertrages dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer den im Vertrag vereinbarten Betrag zu übergeben. Nach der Realkontraktstheorie allerdings tritt der Darlehensvertrag erst in Kraft, wenn der Darlehensgeber de facto dem Darlehensnehmer den ausstehenden Betrag übergeben hat. Nach letzterer Theorie steht es dem Geber, selbst nach schriftlichem Vertragsabschluss, immer noch offen, ob er dem Nehmer wirklich einen Betrag oder einen Gegenstand aushändigt.

Mit der Modernisierung des Rechtssystems im Jahr 2002 wechselte der Charakter des Darlehensvertrags in Deutschland vom Realkontrakt zum Konsensualvertrag. Nach Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags ist der Darlehensgeber also dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer den im Vertrag vereinbarten Betrag zu übergeben. Der Darlehensnehmer wiederum verpflichtet sich, nach Ablauf des Darlehenszeitraums den gesamten Betrag, inklusive zu entrichtender Zinsen zurückzugeben, insofern dies nicht anders im Vertrag festgelegt wurde oder der Tatbestand des Wuchers besteht. Dieser besteht, wenn der Zinssatz im Zeitraum des Darlehens um 100 % steigt, zum Beispiel von 12 % auf 24 %. Zu finden sind alle Arten der Darlehensverträgen, je nach Gegenstand des Vertrages und Vertragsteilnehmer, sowie Rechte und Pflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB.